Werden anonyme Transaktionen ab 2027 verboten?

Krypto

Mit der AML – der Anti-Geldwäsche-Regelung – hat die Europäische Union umfangreiche Maßnahmen beschlossen, die ab Juli 2027 auch Privacy Coins sowie anonyme Kryptowährungskonten verbieten werden. Diese Maßnahmen gehören zu einer umfassenden Regulierungsinitiative, damit illegale Finanzaktivitäten im Krypto-Sektor endlich bekämpft werden können. Aber kann das funktionieren?

Das Ende der Privacy Coins und anonymen Kryptokonten?

Geht es um die Frage, was man am Bitcoin schätzt, so fällt häufig das Wort Anonymität. Das ist auch der Grund, wieso der Bitcoin zuerst als Zahlungsmittel im Darknet fungierte und wenig später von der Glücksspielbranche entdeckt wurde. Denn die totale Anonymität im Casino kann durchaus seine Vorteile haben: Wer nicht will, dass man auf dem Kontoauszug der Bank oder der Kreditkartenabrechnung Transaktionen auf ein Online Casino Konto findet, entscheidet sich entweder für die Paysafecard oder den Bitcoin (bzw. eine andere Kryptowährung). Mit der Zeit haben sich immer mehr neue Online Casinos gefunden, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel akzeptiert haben – heute gibt es sogar reine Krypto Casinos.

Wie geht es jedoch weiter, wenn ab dem Jahr 2027 dann das neue Maßnahmenpaket in Kraft tritt? Im Zuge der Anti-Geldwäsche-Verordnung – AMLR – soll es Finanzinstitutionen, Kreditinstitutionen und auch Krypto-Dienstleistern verboten sein, anonyme Konten zu führen. Zudem sei es auch verboten, mit Kryptowährungen zu arbeiten, die rein nur auf Transaktionsanonymität ausgelegt worden sind. Zu diesen Privacy Coins gehören unter anderem Zcash (ZEC) sowie Monero (XMR). Das Verbot findet sich in Artikel 79 der Verordnung. Dabei handelt es sich aber nur um einen Teil eines breiteren Rahmens, der des Weiteren auch Bankkonten, Sparbücher, Zahlungskonten sowie Krypto Wallets und letztlich auch Schließfächer umfasst, die dazu dienen, dass Transaktionen anonym bleiben oder Identitäten verschleiert werden sollen.

AMLR, AMLAR und AMLD wurden bereits beschlossen, nun fehlen nur noch die Details der Umsetzung durch Durchführungs- und delegierte Rechtsakte. Die Erarbeitung findet in der Regel von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde statt.

Was zu Beginn geplant wird

Somit werden also ab dem Juli 2027 Finanzinstitutionen, Kreditinstitutionen und auch Krypto-Dienstleistern, die in mindestens sechs Staaten der EU aktiv sind, unter die AML-Aufsicht gestellt. Mit der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde – AMLA – sollen zu Beginn 40 Unternehmen ausgewählt werden, wobei darauf geachtet werden soll, dass pro Mitgliedstaat mindestens ein Unternehmen vorhanden ist.

Man wendet bei der Auswahl sogenannte Wesentlichkeitsschwellen an, damit sichergestellt werden kann, dass es sich ausschließlich um Unternehmen mit „erheblichen Geschäftstätigkeiten in mehreren Ländern“ handelt. Zu diesen Schwellenwerten gehören:

  • Das Unternehmen muss mindestens 20.000 Kunden mit Wohnsitz im Gastmitgliedstaat haben
  • Das Transaktionsvolumen muss bei über 50 Millionen Euro liegen
  • Des Weiteren sind Krypto-Dienstleister in der Pflicht, dass bei allen Transaktionen, die einen Wert von über 1.000 Euro haben, eine Identitätsprüfung stattfindet

Anonymität wird als potenzielles Risiko wahrgenommen

Doch warum hat man sich für das neue Regelwerk entschieden? Die Kommission der EU begründet das damit, dass es darum geht, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Vor allem würden die anonymen Krypto-Transaktionen von Seiten der Regulierungsbehörden als potenzielles Risiko gesehen, wenn es um illegale Aktivitäten geht.

Dabei orientieren sich die Maßnahmen auf bereits bestehenden Regulierungen: So wurde etwa die Verordnung über Märkte für Krypto Assets – MiCA – herangezogen; man will auf diesem Weg die Transparenz im Krypto-Sektor verbessern. Dabei verfolgt die EU das Ziel, dass Daten über die Sender und Empfänger von der Transaktion mit Krypto erfasst werden, damit es zu einer besseren Nachverfolgbarkeit kommen kann.

Das sagen die Kritiker

Es gibt auch Kritiker dieser Regelungen. Argument wird dahingehend, dass die Maßnahmen weit über den risikobasierten Ansatz hinausgehen, wie das bislang mit Bargeld oder anderen verschlüsselten Kommunikationen angewendet wurde. Dabei fürchten die Kritiker, dass die rechtstreuen Bürger durch die vielen Vorschriften Einbußen im Bereich der Privatsphäre erleiden müssen, ohne aber, dass im Gegenzug Kriminelle gestoppt werden. Denn es ist weiterhin der P2P-Handel möglich und wird auch vollzogen. Zudem sei es auch möglich, Plattformen zu nutzen, die außerhalb der EU sind.

Einige der Experten wollen auch einen Widerspruch erkennen, wenn man sich AMLR sowie die Artikel 7 und 8 der EU Charta ansieht – hier werden Privatsphäre und Datenschutz garantiert. Somit sind rechtliche Anfechtungen so gut wie sicher.

Fakt ist: Einige Kryptobörsen haben bereits begonnen, Privacy Coins aus dem Angebot zu nehmen.

 
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